Zitat des Monats März
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Wie komplex Qualität im Rahmen von Teilhabe und Inklusion ist und welche Aspekte und Kriterien zur Bewertung von Qualität zu beachten sind, macht die Definition von Qualität in der Gemeinsamen Erklärung der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) von 2018 deutlich. In §2 heißt es: Qualität von Leistungen zur Teilhabe kennzeichnet eine wirksame und bedarfsgerechte, am bio-psycho-sozialen Modell der WHO (ICF) orientierte, fachlich qualifizierte, auf die Erreichung der Teilhabeziele im Sinne des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) ausgerichtete und wirtschaftliche Leistungserbringung. Nachzulesen in: https://www.bar-frankfurt.de/fileadmin/dateiliste/_publikationen/reha_vereinbarungen/gemeinsame_empfehlung/downloads/gemeinsame_empfehlung_qualitaetssicherung.pdf