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Fakultät Rehabilitationswissenschaften

Zitat des Monats März

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Eine Nahaufnahme von Brillengläsern, die auf einer geöffneten Buchseite liegen. Der Text in den Gläsern wird klarer sichtbar, während der Hintergrund verschwommen bleibt. Die Brille symbolisiert das Streben nach Wissen und Verständnis, während die gedruckten Wörter im Buch auf juristische oder geschäftliche Themen hinweisen. Diese Komposition vermittelt den Eindruck von Neugier und dem Wunsch, tiefere Einsichten zu gewinnen. © Felix Wolf​/​Pixabay
Definition von Qualität

Wie komplex Qualität im Rahmen von Teilhabe und Inklusion ist und welche Aspekte und Kriterien zur Bewertung von Qualität zu beachten sind, macht die Definition von Qualität in der Gemeinsamen Erklärung der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) von 2018 deutlich. In §2 heißt es: Qualität von Leistungen zur Teilhabe kennzeichnet eine wirksame und bedarfsgerechte, am bio-psycho-sozialen Modell der WHO (ICF) orientierte, fachlich qualifizierte, auf die Erreichung der Teilhabeziele im Sinne des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) ausgerichtete und wirtschaftliche Leistungserbringung. Nachzulesen in: https://www.bar-frankfurt.de/fileadmin/dateiliste/_publikationen/reha_vereinbarungen/gemeinsame_empfehlung/downloads/gemeinsame_empfehlung_qualitaetssicherung.pdf